Privatmandanten

Familienrecht

Einer der wichtigen Tätigkeitsbereiche unserer Rechtsanwaltskanzlei ist die Sicherstellung umfassender Rechtsberatung für tschechische und ausländische Mandanten – natürliche Personen. Wir konzentrieren uns vor allem auf Ausländer, die langfristig in der Tschechischen Republik leben, unternehmerisch tätig sind oder investieren.

Absoluter Standard unserer Rechtsdienstleistungen für Privatmandanten sind Diskretion, schnelle Lieferung der Ergebnisse sowie eindeutige Empfehlungen mit Hinweis auf die Risiken.

Privatmandanten

Für Privatmandanten erbringen wir Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Verkauf und Kauf von Immobilien, Grundstücken, Wohnungen und Gewerberäumen, Vermietung von Immobilien
  • private Investitionen und Vermögensverwaltung (Stiftungen, Trusts, Beteiligungen an Gesellschaften, Investitionen in Kunst)
  • Zivilrecht – Verbraucherverträge, Kaufverträge, Werkverträge, Darlehen
  • Arbeitsrecht – Arbeitsverträge und arbeitsrechtliche Streitigkeiten
  • Familienrecht – Eheschließung, Regelung künftiger Vermögensverhältnisse vor der Eheschließung, Eheverträge, Einschränkung der Gütergemeinschaft der Ehegatten, Scheidung, Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft der Ehegatten durch Vereinbarung oder gerichtlich, Sorge für Minderjährige, Erziehung und Unterhalt minderjähriger Kinder
  • Erbschaft und Erbrecht – Testamente, Erbverträge
  • Gerichtsverfahren und Forderungsbeitreibung (vermögensrechtliche Streitigkeiten, gerichtliche Beitreibung von Forderungen und Darlehen, Geltendmachung von Ansprüchen wegen Warenmängeln), Zwangsvollstreckung, Vollstreckung von Entscheidungen
  • Persönlichkeitsschutz

Ausländische Mandanten

Für ausländische Privatmandanten erbringen wir darüber hinaus Leistungen in folgenden Bereichen:

  • Kauf, Miete und Verkauf von Immobilien in der Tschechischen Republik (Wohnungen, Häuser und gewerbliche Immobilien), einschließlich rechtlicher Prüfungen (Due Diligence), die dem Käufer sicherstellen, dass er die Immobilie tatsächlich ohne unerwünschte Belastungen durch Pfandrechte oder Dienstbarkeiten zu Eigentum erwirbt
  • Gründung von Gesellschaften in der Tschechischen Republik
  • Erlangung der Gewerbeberechtigung in der Tschechischen Republik
  • Einwanderungsrecht (Visa, langfristiger Aufenthalt, Daueraufenthalt, Staatsbürgerschaft)
  • Arbeitserlaubnis, Blaue Karte, Grüne Karte

Erlangung der tschechischen Staatsbürgerschaft durch Erklärung aufgrund der Abstammung

Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist im Rahmen der privaten ausländischen Mandanten auch auf die Erlangung der tschechischen Staatsbürgerschaft durch Erklärung aufgrund der Abstammung von Vorfahren spezialisiert, was die tschechische Rechtsordnung auf Grundlage der Novelle des Gesetzes über die Staatsbürgerschaft der Tschechischen Republik aus dem Jahr 2019 ermöglicht.

Die Grundvoraussetzungen für die Erlangung der tschechischen Staatsbürgerschaft aufgrund der Abstammung sind folgende:

  • die betreffende Person ist nicht Staatsbürger der Slowakischen Republik und
  • ein Elternteil (die Eltern) oder Großelternteil (die Großeltern) dieser Person war/waren ursprünglich tschechische/tschechoslowakische Staatsbürger, hat/haben diese Staatsbürgerschaft jedoch zu irgendeinem Zeitpunkt bis zum 31. Dezember 2013 verloren (mit bestimmten Ausnahmen). Ob die Eltern oder Großeltern noch leben, spielt bei der Feststellung der Berechtigung zur tschechischen Staatsbürgerschaft keine Rolle.
  • Die gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormünder) können eine solche Erklärung auch für ihre minderjährigen Kinder abgeben.
  • Die Möglichkeit des Wiedererwerbs der Staatsbürgerschaft gilt auch für tschechische / tschechoslowakische Staatsbürger, die sie vor Ende des Jahres 2013 verloren haben, sofern sie ihren Daueraufenthalt im Gebiet der Tschechischen Republik hatten.

In diesem Bereich bietet unsere Kanzlei insbesondere folgende Leistungen an:

  • Erstberatung und vorläufige Beurteilung Ihrer Berechtigung zur Erlangung der tschechischen Staatsbürgerschaft durch Erklärung
  • Unterstützung bei der Zusammenstellung aller Dokumente, die der Erklärung beizufügen sind, insbesondere die Kommunikation mit den tschechischen Standesämtern
  • Vorbereitung der Erklärung über den Erwerb der tschechischen Staatsbürgerschaft zur Einreichung beim zuständigen Kreisamt der Tschechischen Republik und deren Einreichung im Namen des Mandanten aufgrund einer Vollmacht
  • Vorbereitung der Erklärung über den Erwerb der tschechischen Staatsbürgerschaft zur persönlichen Einreichung durch den Mandanten bei einer Auslandsvertretung im Ausland
  • Vorbereitung der Erklärung der gesetzlichen Vertreter über den Erwerb der tschechischen Staatsbürgerschaft für ihr(e) minderjähriges(n) Kind(er)

Im Anschluss an den Erwerb der tschechischen Staatsbürgerschaft bieten wir unseren Mandanten außerdem sämtliche Rechtsdienstleistungen für Privatmandanten an, insbesondere:

  • Kauf, Miete und Verkauf von Immobilien in der Tschechischen Republik
  • Gründung von Gesellschaften in der Tschechischen Republik
  • private Investitionen und Vermögensverwaltung

Referenzen

Das Logo von Windy
Das Logo von Tipsport
Das Logo von wBTCb
Das Logo von Max Invest

Ansprechpartner

Wenn Sie sich für unsere Dienstleistungen interessieren oder weitere Informationen wünschen, kontaktieren Sie uns gerne, um einen Beratungstermin zu vereinbaren.
Kontaktieren Sie uns