Öffentliches Angebot ausländischer Investmentfonds in der Tschechischen Republik
Wer benötigt die Notifizierung und die Eintragung in die Liste?
Ein ausländischer alternativer Fonds, der von einem Verwalter mit Zulassung nach der AIFMD (Richtlinie 2011/61/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verwalter alternativer Investmentfonds) verwaltet wird und der Anlagen in diesen Fonds in der Tschechischen Republik öffentlich anbieten möchte.
Ein öffentliches Angebot liegt vor, wenn die Zahl der Adressaten, die keine professionellen Kunden sind, 20 Personen übersteigt.
Voraussetzung für ein öffentliches Angebot ist die Mitteilung (Notifizierung) dieser Tatsache an den Aufsichtsstaat, in dem der Verwalter des Fonds seinen Sitz hat, sowie die Eintragung in die Liste bei der Tschechischen Nationalbank (ČNB).
Das Vorstehende gilt sowohl für Fonds qualifizierter als auch nicht qualifizierter Anleger.
Bei nicht qualifizierten Anlegern muss die ČNB zusätzlich über die Vergleichbarkeit des ausländischen Investmentfonds mit einem Spezialfonds entscheiden. Ein für nicht qualifizierte Anleger bestimmter Fonds muss zugleich in der Tschechischen Republik eine sogenannte Kontaktstelle bestimmen.
Warum unsere Kanzlei?
- Wir haben bereits Dutzende ČNB-Lizenzen und -Registrierungen im Bereich Finanzdienstleistungen erwirkt.
- Mit ČNB-Lizenzverfahren befassen wir uns täglich.
- Wir stehen in engem Kontakt mit den Mitarbeitern der ČNB und kennen das Lizenzverfahren im Detail, einschließlich der ungeschriebenen Regeln und Gepflogenheiten.
- Wir führen unsere Mandanten effizient durch das gesamte Lizenzverfahren bei der ČNB.
- Anschließend übernehmen wir umfassende Leistungen in den Bereichen Compliance, AML, Risikomanagement (insbesondere operationelle Risiken), interne Revision, ČNB-Reporting und Buchführung.
Wie läuft die Zusammenarbeit im Registrierungsverfahren ab?
- Wir stellen Ihnen einen Projektmanager zur Seite, der Sie durch das gesamte Registrierungsverfahren bei der ČNB führt.
- Wir bereiten die Unterlagen für die Notifizierung bei der Aufsichtsbehörde in dem Mitgliedstaat vor, in dem der Verwalter seinen Sitz hat.
- Wir bereiten die Unterlagen für die Eintragung in die zuständige, von der ČNB geführte Liste nach § 597 Buchst. d) ZISIF vor.
Wie lange dauert die Erteilung der Registrierung?
- Die Erstellung der vollständigen Unterlagen für Notifizierung und Registrierung dauert 1 bis 2 Wochen.
- Das Registrierungsverfahren bei der ČNB dauert in der Regel 1 Monat.
Was benötigen wir dafür von Ihnen?
- Die für das öffentliche Angebot des Fonds vorbereiteten Dokumente.
Wie hoch sind die Kosten für die Erwirkung der Registrierung?
Die Kosten hängen von der Komplexität und dem Umfang der Registrierung ab. Nach einer unverbindlichen Erstberatung erstellen wir Ihnen ein maßgeschneidertes schriftliches Angebot.
Referenzen


