Zahlungsinstitute. E-Geld-Institute
Unsere Kanzlei ist auf Zahlungsdienste und die Ausgabe von E-Geld spezialisiert und erwirkt ČNB-Lizenzen für die folgenden Finanzinstitute:
- Kleiner Zahlungsdienstleister
- Kleiner E-Geld-Emittent
- Zahlungsinstitut
- E-Geld-Institut
- Kontoinformationsdienstleister
- Zahlungsauslösedienst
- Kontoinformationsdienst
Unsere Rechtsanwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Finanzrecht und bei der Erlangung von ČNB-Lizenzen, sowohl aus den spezialisierten Abteilungen führender ausländischer und tschechischer Rechtsanwaltskanzleien als auch als Inhouse-Juristen von Unternehmen, die im Bereich der Finanzdienstleistungen tätig sind.
Beratung im Bereich der Finanzdienstleistungen erbringen wir praktisch täglich und stehen in engem Kontakt mit der ČNB. Unsere Mandanten können wir daher effizient durch das gesamte Lizenzverfahren bei der ČNB führen.
Im Rahmen der Lizenzverfahren erstellen wir in enger Zusammenarbeit mit dem Mandanten in der Regel die folgende Dokumentation für die Erlangung einer ČNB-Lizenz:
Geschäftsplan
Der Geschäftsplan ist der tatsächlich beabsichtigte Geschäftsplan des Antragstellers für die ersten drei Rechnungsperioden, erstellt im Format der Jahresabschlussberichte nach dem Rechnungslegungsgesetz und untermauert durch realistische wirtschaftliche Berechnungen, zusammen mit einem Kommentar, der Folgendes enthält:
- die Absichten des Antragstellers hinsichtlich Umfang und Volumen der erbrachten Zahlungsdienste oder der ausgegebenen E-Gelder und sonstiger Tätigkeiten nach dem Gesetz sowie eine Beschreibung der geplanten Art und Weise, diese zu erreichen, einschließlich einer Charakterisierung der Zielgruppe der Kunden und des Vertriebsnetzes des Antragstellers,
- die grundlegenden Ausgangspunkte und Annahmen, auf denen der Plan beruht, sowie die Begründung des Zusammenhangs der quantitativen Angaben des Plans und der Realitätsnähe der geplanten Geschäftsergebnisse.
Der Geschäftsplan muss sehr detailliert sein, einschließlich einer genauen Beschreibung der angebotenen Produkte und Dienstleistungen, der Zielgruppe der Kunden und ihrer erwarteten Anzahl, und sämtliche Daten und Angaben im Geschäftsplan müssen belegt und begründet sein (z. B. durch Marketingstudien oder Umfragen, frühere Ergebnisse des Antragstellers usw.).
Beschreibung des Führungs- und Kontrollsystems
Gewählte Art des Schutzes der zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs anvertrauten Geldmittel
Beschreibung der Art und Weise der Erbringung der einzelnen Zahlungsdienste
Beschreibung der personellen, organisatorischen und technischen Absicherung der einzelnen Tätigkeiten
Beschreibung des Gegenstands, des Umfangs und der Art der Ausübung einer sonstigen Geschäftstätigkeit, sofern das Institut eine weitere Geschäftstätigkeit ausübt
Risikomanagementsystem, einschließlich des Vorschlags für den Ansatz zur Berechnung der Kapitaladäquanz
Maßnahmen gegen Geldwäsche (AML/CFT)
Im Anschluss an die Erlangung der ČNB-Lizenz erbringen wir für unsere Mandanten die folgenden Leistungen:
- Mustervertragsdokumente, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen und Vertragsdokumentation für Kunden
- Interne Vorschriften
- Compliance
- Maßnahmen gegen Geldwäsche (AML/CFT)
In Zusammenarbeit mit Steuer- und Buchhaltungsberatern sorgen wir darüber hinaus für:
- Buchführung, einschließlich der Buchführung für Finanzinstitute gemäß der Verordnung Nr. 501/2002 Slg.
- Berichtswesen und Vorlage von Informationen und Meldungen an die ČNB
Wenn Sie an unseren Leistungen interessiert sind oder weitere Informationen wünschen, zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren und einen unverbindlichen Termin zu vereinbaren.