Ausländerrecht

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende Rechtsberatung im Ausländer- und Einwanderungsrecht, insbesondere bei der Erlangung von Visa oder Aufenthaltsgenehmigungen in der Tschechischen Republik, von Arbeitserlaubnissen oder der tschechischen Staatsbürgerschaft.

Die langjährige Erfahrung unserer Juristen gewährleistet einen reibungslosen Ablauf des gesamten Verfahrens und erhöht die Aussichten auf einen positiven Ausgang.

Ein Visum und eine Aufenthaltsgenehmigung können vor allem zu folgenden Zwecken erlangt werden:

  • Unternehmertätigkeit
  • Beschäftigung
  • Studium
  • Wissenschaftliche Forschung
  • Familienzusammenführung

Die Rechtsberatung im Ausländerrecht umfasst insbesondere:

  • Anträge auf Erteilung von Visa für kurzfristige und langfristige Aufenthalte
  • Anträge auf Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für den langfristigen Aufenthalt
  • Beschaffung von Arbeitserlaubnissen und Gewerbeberechtigungen
  • Gründung von Gesellschaften oder Erlangung einer Gewerbeberechtigung
  • Green Card
  • Blue Card
  • Anträge auf Erteilung von Genehmigungen für den Daueraufenthalt
  • Anträge auf Verleihung der tschechischen Staatsbürgerschaft

Im Anschluss an die Erteilung des Visums oder der Aufenthaltsgenehmigung können wir Sie zudem in Fragen der Unternehmertätigkeit und des Steuerrechts beraten.

Lassen Sie sich von uns beraten