Kryptowährungen – MiCA

Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten

Wer benötigt die Lizenz? Alle Unternehmen, die Dienstleistungen im Zusammenhang mit virtuellen Vermögenswerten erbringen, benötigen entweder eine ČNB-Lizenz nach der MiCA-Verordnung oder eine Lizenz des Finanzanalytischen Amtes (FAÚ) für die Erbringung von Dienstleistungen mit virtuellen Vermögenswerten.

Emission von Kryptowerten – ICO – Whitepaper

Wer benötigt ein Whitepaper? Jeder Emittent von Kryptowerten ist verpflichtet, bei der Emission ein Whitepaper zu erstellen – ein ausführliches Informationsdokument, das insbesondere Informationen zum Projekt, zum Team hinter dem Projekt, zur Ökonomie des Kryptowerts (Tokenomics) und zu den mit dem Kryptowert verbundenen Rechten und Pflichten, zur zugrunde liegenden Technologie sowie eine Übersicht der damit verbundenen Risiken enthält.

Emittent von Stablecoins – E-Geld-Token (EMTs) nach MiCA

Wer benötigt die Lizenz? Ein E-Geld-Token ist eine Art von Kryptowert, der darauf abzielt, einen stabilen Wert zu halten, indem er sich auf den Wert einer einzigen Fiat-Währung bezieht.

Emittent von Stablecoins – vermögenswertereferenzierte Token (ARTs) nach MiCA

Wer benötigt die Lizenz? Ein vermögenswertereferenzierter Token ist ein Kryptowert, dessen Zweck darin besteht, einen stabilen Wert zu halten, indem er sich auf einen anderen Wert oder ein anderes Recht oder auf eine Kombination davon bezieht, einschließlich einer oder mehrerer Fiat-Währungen.

Kryptowerte-Dienstleister (CASP) nach MiCA

Wer benötigt die Lizenz? Die Lizenz als Kryptowerte-Dienstleister (CASP) nach der MiCA-Verordnung benötigen Krypto-Wechselstuben, Kryptobörsen, Anbieter der Dienstleistung der Annahme und Weiterleitung von Aufträgen über Kryptowerte oder der Ausführung von Aufträgen über Kryptowerte für Rechnung von Kunden, der Verwaltung von Vermögen / des Portfoliomanagements in Bezug auf Kryptowerte sowie der Krypto-Beratung.