Kryptowährungen

MiCA – die Übergangsfrist ist abgelaufen

Seit dem 1. 7. 2026 dürfen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten nur noch Unternehmen mit entsprechender Genehmigung nach der MiCA-Verordnung erbringen. Bei unerlaubter Fortführung der Tätigkeit drohen den Anbietern Sanktionen der Tschechischen Nationalbank.

MiCA – die Übergangsfrist läuft aus

Am 1. 7. 2026 endet die Übergangsfrist für bestehende Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten. Ab dem 1. Juli dürfen diese Dienstleistungen nur noch Unternehmen erbringen, die über eine entsprechende Genehmigung der Tschechischen Nationalbank (ČNB) nach der MiCA-Verordnung verfügen. Die bloße Antragstellung genügt nicht.