NIS2 und das neue Cybersicherheitsgesetz – Frist abgelaufen, Sanktionsrisiko besteht weiter!

Laut NÚKIB (Nationales Amt für Cyber- und Informationssicherheit) haben von rund 6.000 verpflichteten Einrichtungen bislang etwa 4.800 einen regulierten Dienst gemeldet. Die Meldung hätte bis Ende 2025 erfolgen müssen.

Der NÚKIB geht nun dazu über, Unternehmen zu kontaktieren, die sich hätten melden müssen, dies aber bislang nicht getan haben. Diese begehen bereits jetzt eine Ordnungswidrigkeit, und bei Nichterfüllung dieser Pflicht drohen ihnen empfindliche Sanktionen.

Sind Sie unsicher, ob Sie einen regulierten Dienst melden müssen?

Wissen Sie nicht, wie Sie die Pflichten nach dem neuen Gesetz umsetzen sollen?

Unsere Kanzlei verfügt über praktische Erfahrung mit der Umsetzung von NIS2 und über ein vollständiges Set an Richtlinien und weiterführender Dokumentation. Gerne sorgen wir für die rasche Nachholung der Meldung und die Anpassung Ihrer internen Prozesse an die Anforderungen von NIS2.

Kontaktieren Sie uns unter info@stuchlikova.com und vereinbaren Sie eine Beratung.

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