Newsletter Juli 2026
Sehr geehrte Mandanten und Geschäftspartner,
in der Sommerausgabe unseres Newsletters berichten wir Ihnen über folgende Neuigkeiten:
- Forderungsbeitreibung ohne Risiko – Bei uns zahlen Sie (10 %) nur, wenn wir die Forderung durchsetzen.
- Ende der Übergangsfrist nach der MiCA-Verordnung – Was bedeutet das für Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten?
- Emission von Wertpapieren bis zu 12 Mio. EUR ohne Prospekt – Eine zeitlich begrenzte Gelegenheit, auf deutlich einfacherem Weg Mittel von Investoren einzuwerben.
- Insolvenz der Preston-Gruppe – Wir bündeln und vertreten die Gläubiger. Melden Sie Ihre Forderung ordnungsgemäß und fristgerecht an.
Im Bereich unseres Blogs sollten Sie unser Angebot umfassender Rechtsdienstleistungen für Bauträgerprojekte und die Neuigkeit zur sogenannten Flottennovelle nicht verpassen.
Bei Fragen zu den oben genannten Themen kontaktieren Sie uns gerne.
Wir wünschen Ihnen eine angenehme Lektüre und einen schönen Sommer!
Das Team der Kanzlei Stuchlíková & Partners
Forderungsbeitreibung ohne Risiko – Sie zahlen nur, wenn wir die Forderung durchsetzen
Schuldet Ihnen jemand Geld? Zahlen Ihre Kunden verspätet oder gar nicht? Die Forderungsbeitreibung muss nicht kompliziert sein. Bei uns funktioniert sie einfach.
MiCA – die Übergangsfrist ist abgelaufen
Seit dem 1. 7. 2026 dürfen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten nur noch Unternehmen mit entsprechender Genehmigung nach der MiCA-Verordnung erbringen. Bei unerlaubter Fortführung der Tätigkeit drohen den Anbietern Sanktionen der Tschechischen Nationalbank.
Emission von Wertpapieren bis zu 12 Mio. EUR ohne Prospekt
Seit dem 5. Juni 2026 haben Unternehmen die Möglichkeit, von Investoren auf deutlich einfacherem Weg fast 12 Mio. EUR einzuwerben – ohne einen von der ČNB gebilligten Prospekt. Die Tschechische Republik hat die Verabschiedung einer eigenen Anpassungsregelung, die die Schwelle für die Prospektpflicht auf 5 Mio. EUR senken sollte, noch nicht abgeschlossen.
Wir vertreten Gläubiger im Fall Preston
Die Investmentgruppe Preston des Unternehmers Filip Navrátil hat eingeräumt, dass ihr die Mittel zur Schuldentilgung ausgegangen sind. Die Preston Business s.r.o. hat einen Insolvenzantrag gegen sich selbst gestellt. Wir bündeln und vertreten die Gläubiger der Preston-Gruppe.





