MiCA – die Übergangsfrist läuft aus

Am 1. 7. 2026 endet die Übergangsfrist für bestehende Anbieter von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten.

Ab dem 1. Juli dürfen diese Dienstleistungen nur noch Unternehmen mit einer entsprechenden Genehmigung der Tschechischen Nationalbank (ČNB) nach der MiCA-Verordnung erbringen. Die bloße Antragstellung genügt nicht.

Unsere Kanzlei bietet umfassende rechtliche Unterstützung im Bereich der Kryptowerte, einschließlich Beratung bei der Beendigung oder Umstrukturierung der bestehenden Tätigkeit.

Kontaktieren Sie uns unter info@stuchlikova.com und vereinbaren Sie eine Beratung.

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