MiCA – die Übergangsfrist ist abgelaufen
Seit dem 1. 7. 2026 dürfen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowerten nur noch Unternehmen mit entsprechender Genehmigung nach der MiCA-Verordnung erbringen.
Bei unerlaubter Fortführung der Tätigkeit drohen den Anbietern Sanktionen der ČNB, und zwar eine Geldbuße von mehr als 100 Mio. CZK, 5 % des Jahresumsatzes oder das Doppelte des unrechtmäßig erzielten Vorteils.
Unsere Kanzlei bietet umfassende Rechtsdienstleistungen im Bereich der Regulierung von Kryptowerten, der MiCA-Verordnung und der Lizenzverfahren vor der ČNB.
Kontaktieren Sie uns unter info@stuchlikova.com und vereinbaren Sie eine Beratung.

