AI Act – Tschechischer Gesetzentwurf zur künstlichen Intelligenz
Das Ministerium für Industrie und Handel (MPO) hat den Entwurf eines Gesetzes über künstliche Intelligenz vorgelegt, das die europäische KI-Verordnung, den sogenannten AI Act, umsetzt. Der Gesetzentwurf ergänzt den AI Act und legt fest, wie diese Regulierung in Tschechien angewendet werden soll. Der KI-Gesetzentwurf bestimmt unter anderem, welche Behörden die Aufsicht ausüben, wie die Genehmigung und Erprobung von Hochrisiko-KI-Systemen ablaufen soll, und führt Sanktionen für Pflichtverstöße ein.
Inhaltlich handelt es sich um einen neuen Rechtsakt. Der Entwurf schafft eine eigenständige Regelung des Bereichs der künstlichen Intelligenz, die der tschechischen Rechtsordnung bislang fehlt. Er enthält eine umfassende, in sich geschlossene Regelung einschließlich Aufsicht, Verfahren und Sanktionen.
In diesem Beitrag erfahren Sie:
- Tschechien bereitet das erste Spezialgesetz über künstliche Intelligenz vor, das den europäischen AI Act ergänzt.
- Als primäre Aufsichtsbehörde ist die Tschechische Telekommunikationsbehörde vorgesehen, ergänzt durch weitere staatliche Stellen.
- Unter welchen Voraussetzungen Hochrisiko-KI-Systeme in der Realumgebung erprobt und betrieben werden dürfen.
- Was das neu einzurichtende Reallabor (Regulatory Sandbox) für innovative Unternehmen bringt und welche Risiken bei Pflichtverstößen drohen.
Der Gesetzentwurf enthält Folgendes:
Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften
Die Aufsicht soll auf mehrere Behörden aufgeteilt werden. Die Tschechische Telekommunikationsbehörde ist als primäre Aufsichtsbehörde vorgesehen und wird zur zentralen Anlaufstelle. Weitere Aufsichtsbehörden sind die Tschechische Nationalbank und das Amt für den Schutz personenbezogener Daten. Das Amt für technische Normung wird die Funktion der notifizierenden Behörde ausüben und die Akkreditierung von Konformitätsbewertungsstellen sicherstellen. Beim Schutz der Grundrechte und Grundfreiheiten des Einzelnen wird dem Öffentlichen Ombudsmann eine bedeutende Rolle zukommen.
Weiter ergibt sich aus § 17 des Gesetzentwurfs, dass die genannten Behörden bei der Aufsicht über die Einhaltung der Pflichten nach dem AI Act und dem Gesetzentwurf als Marktüberwachungsbehörden nach dem Gesetz über die Marktüberwachung bei Produkten und der unmittelbar anwendbaren Rechtsvorschrift der Europäischen Union über die Marktüberwachung bei Produkten vorgehen. Zwischen der Tschechischen Telekommunikationsbehörde und dem Amt für den Schutz personenbezogener Daten soll zudem ein Informationsaustausch stattfinden: Sie unterrichten die übrigen Marktüberwachungsbehörden über die Einleitung einer Kontrolle oder eines Verfahrens nach diesem Gesetz und über deren Gegenstand.
Der Gesetzentwurf regelt außerdem die Abgabe einer Stellungnahme durch das Nationale Amt für Cyber- und Informationssicherheit, wenn ein von einer Marktüberwachungsbehörde nach der KI-Verordnung oder nach dem Gesetzentwurf geführtes Verfahren die in der KI-Verordnung festgelegten Anforderungen an die Cybersicherheit des KI-Systems betrifft. Ebenso kann diese Behörde eine Stellungnahme zu den Rechtsvorschriften über die Verarbeitung und den Schutz personenbezogener Daten beim Amt für den Schutz personenbezogener Daten einholen.
Hochrisiko-KI-System
Der AI Act ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen die Erprobung von Hochrisiko-KI-Systemen unter realen Betriebsbedingungen und lässt zugleich ihren Betrieb auch ohne vorherige Konformitätsbewertung zu. Stellt die Aufsichtsbehörde einen Verstoß gegen eine Bestimmung des AI Act fest, ist sie befugt, dem Verpflichteten die Durchführung von Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen. Der Gesetzentwurf legt hierfür einen konkreten Verfahrensrahmen fest, einschließlich der Fristen und Abläufe des Verwaltungsverfahrens.
Allgemein lässt sich sagen, dass es sich um recht komplexe Verwaltungsverfahren handelt, für die jedoch klar definierte Fristen gelten:
- für die Entscheidung über die Genehmigung der Erprobung gilt eine Frist von 90 Tagen,
- für die Entscheidung über die Genehmigung des Betriebs gilt eine Frist von 120 Tagen.
Einrichtung eines Reallabors für künstliche Intelligenz und einige Betriebsbedingungen
Der Gesetzentwurf sieht auch die Einrichtung eines sogenannten Reallabors (Regulatory Sandbox) für KI vor. Betreiber des Reallabors soll die Tschechische Agentur für Standardisierung sein. Das Reallabor soll vor allem kleinen und mittleren Unternehmen dienen, die KI-Systeme entwickeln und von Anfang an mit dem Staat zusammenarbeiten und neue künstliche Intelligenz mit seiner Unterstützung erproben möchten, und zwar in der Realumgebung und mit echten Mandanten bzw. Kunden. Es handelt sich um eine Form des „kontrollierten Testens von KI im Betrieb“, die es ermöglicht, die Funktionsfähigkeit und Sicherheit von KI-Systemen vor ihrem Inverkehrbringen zu überprüfen.
Voraussetzung für den Betrieb des Reallabors ist, dass die Teilnahme erst auf Grundlage eines abgeschlossenen Vertrags entsteht. Die Abgabe eines Teilnahmeantrags begründet somit nicht automatisch einen Rechtsanspruch auf die Teilnahme. Die Bedingungen einschließlich der Eignungs- und Auswahlkriterien für die Teilnahme legt die Tschechische Agentur für Standardisierung fest und veröffentlicht sie auf ihrer Website.
Hinweis auf Pflichtverletzungen und Ordnungswidrigkeiten
Schließlich ist zu erwähnen: Verletzt ein Verpflichteter eine im AI Act festgelegte Pflicht in weniger schwerwiegender Weise, kann ihn die zuständige Marktüberwachungsbehörde auf den Verstoß hinweisen und zur Abhilfe innerhalb einer angemessenen Frist auffordern. Diese Frist darf nicht kürzer sein als 15 Tage ab Zustellung des Hinweises. Ordnungswidrigkeiten behandelt der Gesetzentwurf in den Schlussbestimmungen in § 21, § 22 und § 23.
Es wird erwartet, dass das Gesetz im Laufe des Jahres 2026 in Kraft treten könnte.
Unsere Kanzlei verfolgt die Entwicklung der Gesetzgebung im Bereich KI sorgfältig und bietet Ihnen eine übersichtliche Zusammenfassung der wichtigsten vom MPO vorgeschlagenen Änderungen.
Für Informationen zu unseren Leistungen im Bereich KI und zur damit verbundenen Beratung kontaktieren Sie uns gerne unter info@stuchlikova.com.
