Außergerichtliche Beilegung von Verbraucherstreitigkeiten – Zuständigkeit der ČAK
Dies ist eine Übersetzung des tschechischen Originals. Im Fall von Abweichungen ist die tschechische Fassung maßgeblich.
Unsere Rechtsanwaltskanzlei informiert hiermit gemäß § 14 des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz in der geltenden Fassung alle Verbraucher über die Möglichkeit, bei der Tschechischen Anwaltskammer (ČAK) die außergerichtliche Beilegung von Streitigkeiten zu beantragen, die aus abgeschlossenen Verträgen über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen entstehen können. Die Internetseite der Tschechischen Anwaltskammer lautet www.cak.cz.
Diese Möglichkeit gilt nicht für Verträge über die Erbringung von Rechtsdienstleistungen, die mit Unternehmern geschlossen werden.